Herzlich Willkommen
auf unserer Website der Hebammenpraxis an der Fera in Berlin!
Hier finden Sie Infos zu unserer Arbeit, dem Beratungsangebot und dem Kursangebot.
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In jedem Anfang liegt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft zu leben.
– Hermann Hesse
Die Schwangerenvorsorge umfasst alle Untersuchungen, die durch die Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen sind, außer die Ultraschall-Untersuchungen. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Privatversicherte Frauen sollten sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Leistungen übernommen werden.
Anfangs sind die Schwangeren-Vorsorgen alle 4 Wochen vorgesehen, ab der 30 SSW in kürzeren Abständen. Gerne betreuen wir Sie abwechselnd mit ihren Gynäkologen, aber auch andere Absprachen sind möglich.
Bei Bedarf (vorzeitige Wehen oder anderen Beschwerden) oder mit Absprache der Hebamme ist die Vorsorge auch zu Hause möglich, außer CTG (Aufzeichnung der kindlichen Herztöne mit Wehenschreiber).
Bei Risikoschwangerschaften betreuen wir sie zusammen mit ihrem Gynäkologen. Auch hier bieten wir individuelle Beratungen und Hilfen bei nicht ganz komplikationslosen Schwangerschaften an, siehe auch Beratung und Hilfe bei Beschwerden.
Sie können in jeder Schwangerschaftswoche Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen. Falls ihr Kind in der 34./35. Schwangerschaftswoche (SSW) noch nicht mit dem Kopf nach unten liegt vereinbaren sie kurzfristig einen Termin mit uns. Wir beraten sie welche Hilfe für sie in Frage kommt.
Jede Frau hat während ihrer Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit Anspruch auf Hebammenhilfe. Wir Hebammen bieten während der gesamten Zeit eine ganzheitliche und kompetente Betreuung an und sind Ansprechpartnerinnen bis zum Ende der Stillzeit.
Um sich besser kennenzulernen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, ist es am Besten, Kontakt zu uns möglichst früh aufzunehmen. Leider kann es wegen großer Nachfrage zu Engpässen bei der Vermittlung einer Hebamme kommen, daher ist ein frühzeitiger Kontakt sinnvoll.
Die Kosten für die Hebammenleistungen sind durch den Hebammenvergütungsvertrag geregelt und werden von Gesetzliche Krankenkassen übernommen.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse. Die meisten Privatversicherungen übernehmen ebenfalls diese Leistungen. Der Leistungskatalog ist jedoch abhängig von dem abgeschlossenen Vertrag. Daher ist es sinnvoll, sich die Übernahme der Kosten von der Krankenkasse schriftlich bestätigen zu lassen, bevor Sie Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.
Wochenbett
Betreuung von Mutter und Kind in der Klinik oder als Hausbesuch in den ersten zehn Tagen nach der Geburt täglich und dannach bis acht Wochen nach der Geburt sind weitere 16 Hausbesuche oder telefonische Beratungen möglich; Rückbildungsgymnastik in der Gruppe für max. zehn Stunden
Wir Hebamme beobachtet den normalen Wochenbettverlauf und unterstützt das Stillen. Wir geben Hilfestellung in Problemsituationen wie Stillschwierigkeiten, Milchstau, verzögerter Rückbildung der Gebärmutter, Wundheilungsstörungen einer Damm- oder Kaiserschnittnaht usw..
Beim Kind beobachten wir das Trinkverhalten und die Entwicklung in den ersten Lebenstagen/wochen bezüglich Gewicht, der Abheilung des Nabels, der Neugeborenengelbsucht und weiteren Anpassungsvorgängen. Wir klären über notwendige Untersuchungen und vorbeugende Maßnahmen beim Neugeborenen auf.
Stillzeit
Ein Anspruch auf Beratungen zum Thema Stillen, Ernährung und Beikost besteht mindestens das erste Lebensjahr oder darüber hinaus, solange gestillt wird.
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